Erleichterung bei Grundsicherung
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2020 15:26
Das Sozialschutzpaket vom Bund erleichtert vielen in Mönchengladbach während der Corona-Krise den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung, so die Arbeitsagentur.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni einen Antrag auf Grundsicherung stellt und erklärt kein erhebliches Vermögen zu besitzen, der darf sein Erspartes behalten. Das gilt für die ersten sechs Monate. Bei einem Anspruch auf Grundsicherung übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für die Wohnung inklusive Nebenkosten. Die Leistungen der Grundsicherung werden für 12 Monate bewilligt.