Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen

Sind Leistungskürzungen für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig? Diese Frage soll das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (05.11) beantworten.

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Hintergrund ist eine Entscheidung des Sozialgerichts in Gotha, dass bemängelt, dass Betroffenen durch die Kürzungen teilweise weniger als das Existenzminimum bleibt. In Mönchengladbach sind zuletzt wieder mehr Sanktionen gegen Hartz IV verhängt worden. Insgesamt hat das Jobcenter in Mönchengladbach im letzten Jahr fast 3.400 Sanktionen verhängt - das sind etwa 100 mehr gewesen als im Vorjahr. Rund 2.600 dieser Sanktionen wurden wegen sogenannter Meldeversäumnisse ausgesprochen - Hartz IV Empfänger sind nämlich verpflichtet, bestimmte Termine auf Aufforderung des Jobcenters einzuhalten. Tun sie das nicht, wird ihnen die Regelleistung um 10 Prozent für die nächsten drei Monate gekürzt. Außerdem können unter anderem Leistungen gekürzt werden, weil sich Betroffene weigern, ein Jobangebot anzunehmen oder die Möglichkeit einer Weiterbildung zu nutzen. 385 solcher Fälle gab es im letzten Jahr bei uns. 

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