Todschlags-Prozess: Keine Erinnerung an die Tat

Zum Beginn des Todschlag-Prozesses in Mönchengladbach hat die Angeklagte erklärt, sie könne sich nicht mehr an die Tat erinnern.

Vor dem Mönchengladbacher Landgericht hatte die Angeklagte ausgesagt, sie könne sich nur noch an den Besuch einer Nachbarin erinnern. Nachdem diese die Wohnung verlassen habe, habe sich die Angeklagte mit ihrem Partner gestritten. An die Tat mit einem 20-Zentimeter langen Küchenmesser könne sich die Angeklagte aber nicht mehr erinnern. Das Messer soll die Angeklagte ihrem 58-Jährigen Partner in die Brust gerammt haben, der daraufhin starb. Danach soll sie ihre Tat einem Hausnachbarn gestanden haben, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Zum Tatzeitpunkt hatte die Angeklagte einen Blutalkoholwert von 2,2 Promille. Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt - Bei einer Verurteilung droht der vorbestraften Angeklagten eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

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