Karfreitag in Mönchengladbach: Das ist erlaubt

Am sogenannten "stillen Feiertag" Karfreitag gibt es in unserer Stadt einige Einschränkungen.

Vor den Osterfeiertagen am Wochenende steht morgen (29.03.) noch der sogenannte "Stille Feiertag" Karfreitag an. Schon heute Abend (28.03.) ab 18 Uhr muss es deswegen per Gesetz in NRW still bleiben. Dann gilt bis Samstagmorgen um 6 Uhr ein öffentliches Tanzverbot. Außerdem bleiben die Geschäfte geschlossen - das gilt auch für Wochenmärkte. Deswegen finden in den Stadtteilen Rheindahlen, Venn und Odenkirchen die Wochenmärkte schon heute(28.03.) statt - in Venn und Rheindahlen laufen sie noch bis 18 Uhr. Der Wochenmarkt in Eicken fällt in dieser Woche aus. Ebenfalls verboten sind Sportveranstaltungen und Wohnungsumzüge. Erlaubt sind dagegen Kunstauststellungen, Museumsbesuche oder Ausflüge in den Zoo. Auch Mönchengladbacher Bäckereien dürfen morgen zu den Sonntagsöffnungszeiten arbeiten.

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