Bewohnerparken an der HS Niederrhein startet im November

Ab 01.11. wird es an mehreren Straßen Bereiche geben, die nur Anwohner nutzen dürfen.

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Anfang November wird an der Hochschule Niederrhein das Bewohnerparken eingeführt. Seit heute können die Anträge dafür eingereicht werden. Das Bewohnerparken wird für Teile der Brucknerallee, der Breite Straße, der Brandenberger Straße, Bromberger Straße, Siepensteg, Richard-Wagner-Straße und Webschulstraße eingerichtet. Das bedeutet, dass ab dem 01.11 auf diesen Straßen Bereiche ausgeschildert werden, in denen nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis parken dürfen. Die Parkausweise können online im ServicePortal der Stadt Mönchengladbach beantragt und dann direkt ausgedruckt werden. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurden vom Ordnungsamt schriftlich informiert. Hier kann der Parkausweis beantragt werden.

Diese Vorraussetzungen müssen für den Parkausweis erfüllt werden:

Die Anwohnerin / der Anwohner muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im genannten Gebiet gemeldet sein und auch dort wohnen.

Jede Anwohnerin / jeder Anwohner erhält maximal einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. Sofern zwei oder mehr Fahrzeuge im Besitz einer Anwohnerin / eines Anwohners sind, können maximal zwei Kennzeichen auf dem Bewohnerparkausweis eingetragen werden.

Das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein.

Der Bewohnerparkausweis kann nur für PKW oder PKW-Kombi, nicht aber für Krafträder oder LKW beantragt werden.

Bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht auf die Anwohnerin / den Anwohner zugelassen ist, muss eine entsprechende formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters über die Dauernutzung vorgelegt werden.

Bei privat genutztem Dienstfahrzeug muss eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

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