Verstärkte Kontrollen an Karneval

Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind ab heute wieder verstärkt an den Hotspots des Mönchengladbacher Karnevals unterwegs.

Im Vordergrund der Kontrollen stehen vor allem der Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen. Schwerpunkteinsätze gibt es am heutigen Altweiber in Giesenkirchen, am Tulpensonntag in Rheindahlen und am Veilchendienstag in der Mönchengladbacher Innenstadt. Im Zentrum von Giesenkirchen gilt beim Altweibertreffen heute von 11 bis 22 Uhr außerdem wieder ein striktes Glasverbot. Das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen und Gläsern ist somit verboten und wird konsequent überwacht, heißt es von der Stadt. Eine Übersicht der Bereiche, die heute konkret betroffen sind, findet ihr auf radio901.de. Ein Glasverbot wird es nach der Premiere im vergangenen Jahr auch wieder für die aktiven Teilnehmer der Karnevalszüge in Mönchengladbach geben. Wer mitzieht, muss während des jeweiligen Umzugs auf Glasbehältnisse verzichten.

Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche:

Am Alten Friedhof - von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße Borrengasse - von Vikarienweg bis Konstantinplatz Dömgesstraße - von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße Dominikus-Vraetz Straße - von Mohnweg bis Konstantinstraße Fliederweg - von Am Alten Friedhof bis Mohnweg Heukenstraße - von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße Kleinenbroicher Straße - von Konstantinplatz bis Dömgesstraße Konstantinplatz - vollständig Konstantinstraße - von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße Mohnweg - von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße Vikarienweg - vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße


Das Verbot erstreckt sich jeweils auf beide Straßenseiten. Von dem Verbot ausgenommen sind die Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabeihat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.


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