Urteil gegen Vater von Baby Ben rechtskräftig

Das Mord-Urteil gegen den Vater des getöteten Mönchengladbacher Säuglings Ben ist rechtskräftig - damit muss er lebenslang ins Gefängnis.

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Das steht in einem Beschluss des Bundesgerichtshof. Dieser hat eine Revision des Vaters gegen das Urteil einstimmig als unbegründet verworfen.

Der Mann war ursprünglich im September vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe das Baby über Wochen gequält und schließlich getötet, hieß es vom Mönchengladbacher Landgericht. Gegen dieses Urteil hatte der Vater Revision eingelegt. Die Kriminalbeamten hätten ihn mit "verbotenen Vernehmungsmethoden" verhört, so der Vorwurf. Der Senat des Bundesgerichtshof kommt aber zu dem Schluss, dass das nicht der Fall gewesen sei. Unter anderem seien die Angaben der Ermittler in sich stimmig und würden durch objektive Umstände bestätigt, so die Begründung.

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