Tod durch Elterntaxi: Bewährungsstrafe und Fahrverbot

Am Mönchengladbacher Amtsgericht ist heute das Urteil gegen eine 44-jährige Autofahrerin gefallen. Sie hatte Ende vergangangenen Jahres ein 8-jähriges Mädchen vor einer Schule überfahren und getötet.

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Nach dem die 8-jährige von ihren Eltern mit dem Auto zur Grundschule an der Schulstraße gebracht wurde, wechselte sie die Straßenseite. Dort fuhr die Angeklagte gerade mit mindestens Schrittgeschwindigkeit in ihrem SUV entlang, ihre eigenen drei Kinder mit im Wagen. Die Frau übersah das Mädchen, ihr SUV überrollt es, wenig später starb die 8-jährige an schweren Verletzungen. Das Gericht sah ein hohe Maß an Pflichtverletzung, da das Kind von der anderen Straßenseite kam. Die 44-jährige hätte es demnach sehen müssen und hätte Zeit genug gehabt, zu reagieren. Neben einer 10-monatigen Bewährungsstrafe hat die Frau jetzt drei Monate Fahrverbot und muss ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. 

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