Pflege: Corona-Tests für neue Bewohner

Ab sofort müssen in Mönchengladbach Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung zurückkehren oder neu aufgenommen werden, einen Corona-Test vor der Aufnahme machen.

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Das gibt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach vor. Wenn pflegebedürftige Menschen in eine Pflegeeinrichtung wechseln oder neu aufgenommen werden, gibt die neue Regelung vor, dass ein Corona-Test durchgeführt werden muss. Das gilt auch für Menschen, die aus einem Krankenhaus in eine Pflegeeinrichtung wechseln. In dem Fall muss das jeweilige Klinik die Tests durchführen, ansonsten ein Facharzt. Pflegebedürftige, die nach Hause entlassen werden und ambulant gepflegt werden, müssen auch getestet werden. Neu aufgenomme Bewohner müssen außerdem nach ihrer Aufnahme für 14 Tage in Quarantäne. Wenn ein zweiter Test fünf Tage nach Aufnahme negativ ist, dürfen die Bewohner aus der Quarantäne. 


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