Ordnungsamt: Grillen nicht überall erlaubt
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.06.2022 14:40
Die wärmeren Temperaturen animieren viele Mönchengladbacher zum Grillen. Das kann aber auch für Ärger sorgen- vor allem, wenn unerlaubt gegrillt wird. Grundsätzlich ist das Grillen auf öffentlichen Flächen verboten - zum Beispiel auf Grünflächen, in Parks oder auf Spielplätzen.

Laut Ordnungsamt ist unerlaubtes Grillen in unserer Stadt kein großes Problem - es gibt nur wenige Verstöße jedes Jahr. Menschen, die unerlaubt in der Öffentlichkeit grillen, drohen Strafen von bis zu 1.000 Euro. In Mönchengladbach gibt es aber auch Flächen, die extra für das Grillen ausgewiesen sind: An der Freizeit Dahl auf der Brunnenstraße, an der Freizeit Rheindahlen auf der Mennrather Straße und am Stadtwald. Laut Ordnungsamt sorgt das Grillen am Stadtwald zwar regelmäßig für Ärger, Verfahren können aber nur eingeleitet werden, wenn unerlaubt außerhalb der ausgewiesenen Flächen gegrillt wird.