Klimaaktivistin muss wohl doch nicht ins Gefängnis

Eine junge Klimaaktivistin muss vermutlich doch nicht ins Gefängnis. Eigentlich hatte das Amtsgericht Grevenbroich sie zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, nachdem sich die Frau an die Schienen der RWE-Kohlebahn angekettet hatte.

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Dadurch war der Betrieb im Kraftwerk Neurath zumindest teilweise lahmgelegt worden. Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte am Freitag als Berufungsinstanz zwar den Schuldspruch, wandelte die Haft aber in eine Geldstrafe um. 3600 Euro soll die 25-jährige nun zahlen. Die angeklagte Person habe die Teilnahme an der Blockade gestanden, die Aktion habe wenige Stunden gedauert und der entstandene Schaden sei gering gewesen. Man habe nicht feststellen können, dass das Kraftwerk deshalb heruntergefahren werden musste, begründete die Richterin das mildere Urteil

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte im Anschluss an die Verhandlung an, sie werde in die Revision gehen. Der Energiekonzern RWE will von den an der Blockadeaktion Beteiligten Schadenersatz in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro.



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