Kindesmissbrauchs-Fall wird neu verhandelt

Am Mönchengladbacher Landgericht wird heute Morgen ein Fall der schweren Kindesmisshandlung neu verhandelt.

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Ein Vater zweier kleiner Kinder war vor anderthalb Jahren zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine beiden kleinen Kinder insgesamt acht Mal schwer misshandelt habe. Auf Anordnung des Bundesgerichtshofs muss erneut über die Bestrafung des Vaters entschieden werden, weil dieser in Revision gegangen war. Anfang 2021 hatte der heute 25-Jährige seinen fünf Wochen alten Sohn lebensgefährlich verletzt und seine 17-monatige Tochter erheblich misshandelt. Der Sohn erlitt dabei einen dauerhaften Hirnschaden. Der Bundesgerichtshof sieht die Misshandlungen als eine Tat, die auch so bestraft werden müsse. Gegen die Mutter der beiden Kinder, die gegen die Misshandlungen nichts unternommen hatte, wurde eine vierjährige Jugendstrafe verhängt. Diese Strafe ist rechtskräftig.  


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