Greta-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.03.2021 06:41
Im Prozess um das getötete Kita-Kind Greta aus Viersen konnten gestern nach einigen Verzögerungen die Plädoyers gehalten werden.

Die Staatsanwaltschaft hat dabei eine lebenslange Freiheitsstrafe für die angeklagte, 25-jährige Erzieherin gefordert. Die Erzieherin soll dem Kita-Kind Greta in Viersen den Brustkorb bis zum Ersticken zerdrückt haben. Die Staatsanwaltschaft hat auch deshalb die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. So könnte die Angeklagte im Falle einer lebenslangen Strafe frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftverkürzung stellen. Und auch dann nur unter ganz bestimmten Bedingungen. In der Nebenanklage ging es außerdem um weitere Fälle von Misshandlung, die die Erzieherin in anderen Kitas am Niederrhein begangen haben soll. Die Nebenkläger haben sich der Forderung nach lebenslänglicher Haft angeschlossen. Die Verteidigung der Angeklagten forderte hingegen Freispruch. Die Urteilsverkündung ist laut Landgericht Mönchengladbach für Freitag (5.3.) geplant.