Entscheidung im Prozess gegen Mühlhäuser Marmeladen

Lebensmittelhersteller dürfen ihre Produkte weiterhin als "klimaneutral" bewerben, wenn die Firma Klimaschutzprojekte unterstützt. Und das auch, wenn die Produkte an sich nicht emissionsfrei hergestellt werden.

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Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute getroffen - unter anderem am Fall des Marmeladenherstellers Mühlhäuser aus Mönchengladbach. Der Marmeladenhersteller hatte in einer Fachzeitschrift seine Marmeladen als "klimaneutral" beworben. Die Wettbewerbszentrale hatte dagegen geklagt und diese Aussage als irreführend kritisiert, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt werden. Vorher hatte die Zentrale auch schon gegen den Fruchtgummihersteller Katjes geklagt: Die Unterstützung von Klimaschutzprojekten sei nicht ausreichend, um die Produkte als "klimaneutral" zu kennzeichnen. Damals war es aber nicht zum Prozess gekommen. Im Fall von Mühlhäuser wurde die Klage zwar zugelassen - das Oberlandesgericht hat der Firma jetzt aber Recht gegeben.

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