Alkohol auf dem E-Scooter: 43-Jähriger schwer verletzt
Veröffentlicht: Montag, 11.08.2025 13:36

Am Samstagabend, 9. August, ist es in Dahl zu einem Alleinunfall mit einem E-Scooter gekommen, bei dem sich der Fahrer schwer verletzte.
Laut Zeugenaussagen war der 43-Jährige gerade auf der Richard-Wagner-Straße in Richtung St. Joseph-Kirche unterwegs, als er aus bisher noch unbekannter Ursache von seinem E-Scooter gefallen und auf die Straße gestürzt sei. Er soll zuvor größere Mengen Alkohol getrunken haben.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der Mann nicht ansprechbar. Er wurde durch den Sturz schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Die Ärzte schlossen Lebensgefahr aus und entnahmen dem 43-Jährigen eine Blutprobe.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf einem E-Scooter im Hinblick auf den Alkoholkonsum die gleichen Regeln gelten, wie mit einem Auto:
Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in der Regel: 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Hat der Kraftfahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr, begeht er eine Straftat. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt bereits eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. Dann droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens zwölf Monate.
Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter dem Einfluss von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. (sts)
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