2G-Regel in der Gastronomie in Mönchengladbach

In der Gastronomie in Mönchengladbach gilt die 2G-Regel. Nur durch Vorzeigen des Impfnachweises und des Personalausweises oder eines Nachweises der Genesung ist der Eintritt erlaubt.

Radio-90,1-Kollege Andreas Artz hat getestet, wie gut die Kontrollen in den Gastronomien laufen. Er hat festgestellt, dass nur in einem von fünf Restaurants nach dem Impfnachweis, sowie nach dem Personalausweis gefragt worden ist, sonst musste er immer nur den Impfnachweis zeigen. Im Extrablatt erzählt der Inhaber, Igar Stepanow, dass es ihm wichtig sei, regelkonform alles zu kontrollieren. Nur so kann er seinen Mitarbeiter und seinen Gästen den Schutz garantieren, auf den sie sich verlassen. Durch die 2G-Regel sind die Restaurants jedoch wieder weitaus leerer als normalerweise. Stepanow sagt, wenn es so weiter gehen würde, müssten sie vermutlich bald wieder in Kurzarbeit gehen.

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