Wildgrillen in Mönchengladbach
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.06.2022 07:26
Einfach so in der Öffentlichkeit zu Grillen ist nicht legal und kann mit bis zu 1.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Laut Ordnungsamt ist das Thema Wildgrillen in Mönchengladbach kein riesiges Problem - Es gibt wohl bei uns jedes Jahr nur einzelne Verfahren wegen Wildgrillens. Wenn man mal grillen möchte und keinen eigenen Garten oder Balkon hat, geht das auf extra ausgewiesenen Flächen. Davon gibt es in Mönchengladbach drei Stück: An der Freizeit Dahl auf der Brunnenstraße, an der Freizeit Rheindahlen auf der Mennrather Straße und am Stadtwald. Da kann man ganz legal grillen. Der Müll, der dabei entsteht, wird danach allerdings oft nicht weggeräumt, was viele Anwohner verärgert, da sie dann im Endeffekt dort aufräumen müssen.