Regeln zum Osterfeuer

Die traditionellen Osterfeuer dürfen in Mönchengladbach dieses Jahr wieder stattfinden. Das Land NRW hat das Osterbrauchtum nach einer pandemiebedingten Pause wieder erlaubt. Allerdings gibt es für private Osterfeuer in Mönchengladbach strenge Auflagen.

Zunächst müssen sie dem Ordnungsamt gemeldet werden und dürfen nur zwischen Karsamstag und Ostermontag entzündet werden. Erlaubt sind sie dann nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Waldgebieten, und 25 Metern zu Wohnhäusern und anderen Gebäuden. Osterfeuer müssen außerdem von zwei Personen beaufsichtigt werden, von denen mindestens eine über 18 Jahre alt ist. Verbrannt werden dürfen nur möglichst trockenes, naturbelassenes Holz, Blätter und Baumschnitt. 

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