Psychiatrie für Angeklagten nach Angriff mit Samurai-Schwert

Sieben Monate nach der tödlichen Attacke mit einem Samurai-Schwert hat das Möchengladbacher Landgericht den 47-jährigen Angeklagten freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Im vergangenen September hatte der Hückelhovener seinen 37-jährigen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus getötet und dessen Vater lebensgefährlich verletzt. 


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Die Richter hatten den 47-jährigen Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, weil er zur Tatzeit an einer schizophrenen Störung gelitten habe. Deshalb muss der Hückelhovener nach der tödlichen Samurai-Schwert-Attacke auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Denn laut Richter Martin Alberring bedeute der Freispruch nicht, dass der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werde. Er müsse solange in der Psychiatrie bleiben, bis er geheilt sei und das könne auch lebenslang sein. Der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, weil sein Mandant sich bedroht gefühlt und aus Notwehr gehandelt hätte. Nach einem Gutachten konnte der Richter die Bedrohung und Notwehr allerdings ausschließen.