Promotionskolleg NRW bekommt Promotionsrecht verliehen

Das Promotionskolleg NRW hat vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft das Promotionsrecht verliehen bekommen. 

Durch das neue eigenständige Promotionsrecht kann das Promotionskolleg NRW in Zukunft Promotionen durchführen und Doktorgrade verleihen. Bis jetzt war eine Promotion an der Hochschule Niederrhein nur in Zusammenarbeit mit einer Universität möglich. Aktuell betreut die Hochschule bei uns rund 65 Promovierende pro Jahr in Kooperation mit Universitäten, wie uns eine Sprecherin auf Radio 90,1 Anfrage bestätigt. In Zukunft wird das dann auch ohne Universität möglich sein. Die Hochschule rechnet in den kommenden Jahren mit 15 bis 20 Promovierenden, die davon profitieren. Das Promotionskolleg NRW ist eine hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es wird von 21 Hochschulen in NRW getragen - darunter auch die Hochschule Niederrhein.

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