Milderes Urteil nach versuchtem Mord

Im versuchten Mord in Wickrath soll der Hauptangeklagte ein Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Daher fiel sein Urteil milder aus. Das bestätigt das Landgericht Mönchengladbach.

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Der 33-jährige Hauptangeklagte wurde zu acht Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Sein Urteil wäre deutlich härter ausgefallen, wenn er dem Opfer nicht ein Schmerzensgeld zugesagt hätte. 85.000 Euro möchte er dem Opfer insgesamt zahlen, 10.000 davon sind schon geflossen, wie das Landgericht mitteilt. Der Hauptangeklagte soll im Juni einen Neusser beinahe zu Tode geprügelt haben. Bei dem Opfer handelte es sich um den Ex-Freund einer weiteren Angeklagten. Die Frau soll den Hauptangeklaten damit beauftragt haben, dem Opfer Arme und Beine zu brechen. Sie bekam eine Haftstrafe von sieben Jahren. Auch zwei weitere Beteiligte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

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