Lockdown-Verlängerung & weitere Lockerungen

Bund und Länder haben sich am Abend darauf geeinigt, dass der Lockdown bis zum 28. März verlängert wird.

© Land NRW

Allerdings gibt es auch erste Lockerungsschritte. Ab Montag können sich die Mönchengladbacher mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Paare gelten als ein Haushalt und Kinder bis 14 Jahre werden nicht dazu gezählt. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt eingeladen werden. Außerdem dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ab Montag wieder öffnen. Voraussetzung ist eine begrenzte Kundenzahl. Und auch andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe und Fahr- und Flugschulen dürfen ab Montag wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist: wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, muss es einen tagesaktuellen Schnelltest geben.

Weitere Meldungen