Grundsteuer: Stadt hat Bedenken zu Reformplänen

Die Stadt Mönchengladbach hält die vom Land vorgeschlagenen Grundsteuer-Hebesätze für rechtlich problematisch.

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Ab Januar kommenden Jahres soll die neue Grundsteuer gelten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisher geltenden Grundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte.  Im Moment werden verschiedene Varianten bei uns geprüft. In den neuen Hebesätzen des Landes NRW kann zwischen Wohngrundstücken und anderen Grundstücken, wie zum Beispiel Geschäftsflächen, unterschieden werden. So möchte das Land verhindern, dass durch die Bundesreform Wohngrundstücke in Zukunft stärker belastet werden. Die Stadt hat dahingehend aber rechtliche Bedenken, weil der Landesvorschlag teilweise im Konflikt zum verfassungskonformen Bundesmodell steht. Das teilt die Stadtverwaltung auf Radio 90,1-Anfrage mit. Sie möchte der Politik deshalb wahrscheinlich von dieser Unterteilung abraten. Sattdessen fordert sie, dass das Land die Werte an sich anpasst, um Wohngrundstücke nicht stärker zu belasten.

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