Früherer GWSG-Geschäftsführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Prozess um den ehemaligen Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft GWSG, Armin Maaßen, ist am Dienstagnachmittag (20.04.) das Urteil gefallen.

© Radio 90,1

Das Gericht hat Maaßen zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Maaßen stand unter anderem wegen gewerbsmäßiger Untreue und Beihilfe zu Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen vor dem Landesgericht, insgesamt waren ihm fast 90 Taten vorgeworfen worden. Abgesehen von der Bewährungsstrafe muss er nun auch 400 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Mitangeklagten, drei Mönchengladbacher Inhaber von Malerbetrieben, wurden ebenfalls verurteilt. Einer von ihnen hat auch eine Anderthalbjährige Bewährungsstrafe bekommen, außerdem muss er 40.000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz in Düsseldorf zahlen. Der zweite und dritte Mitangeklagte haben eine Bewährungs- und eine Geldstrafe erhalten. Der zweite Mitangeklagte wurde zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt, der dritte Mitangeklagte muss fast 15.000 Euro Strafe zahlen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Aktuell ist das Urteil deshalb noch nicht rechtskräftig.  

Weitere Meldungen