Einbrecher mit gestohlenem Pkw gestellt - diverse Strafanzeigen
Veröffentlicht: Freitag, 01.08.2025 15:51

Am Donnerstagmorgen, 31. Juli, hat ein 40-jähriger Tatverdächtiger zunächst einen Pkw aus einer Garage im Ortsteil Bungt entwendet, wobei er einen Rucksack mit persönlichen Unterlagen am Tatort vergaß. Wenig später geriet er augenscheinlich alkoholisiert mit dem gestohlenen Fahrzeug in eine Polizeikontrolle und leistete Widerstand.
Gegen 6.45 Uhr rückten Eisatzkräfte der Polizei aus, nachdem im Ortsteil Bungt ein Einbruch gemeldet worden war. Unbekannte hatten eine Garage aufgebrochen und einen darin befindlichen Opel Astra entwendet. Bei der Tatortaufnahme fanden die Beamten einen Rucksack, in dem sich neben Werkzeug auch Papiere eines polizeibekannten 40-jährigen Mönchengladbachers befanden.
Ebenjene Person wurde wenig später, gegen 8 Uhr, von einem Streifenteam kontrolliert, das nach dem entwendeten Pkw fahndete: Den Beamten war im Bereich der Kreuzung Erzbergerstraße Ecke Lürriper Straße ein stark beschädigter Opel Astra aufgefallen. Am Steuer saß der Tatverdächtige, dessen Weiterfahrt die Beamten blockierten. Daraufhin versuchte er zu Fuß zu flüchten, konnte aber nach wenigen Metern gestellt werden. Bei seiner Festnahme spuckte und trat er nach den Polizisten, verfehlte sie jedoch. Alle blieben unverletzt.
Während ein weiteres Streifenteam den gestohlenen Opel sicherstellte, nahmen die Beamten den Mann - der sich weiterhin aggressiv verhielt und die Einsatzkräfte beleidigte - mit ins Polizeipräsidium. Dort entnahm ein Bereitschaftsarzt zwei Blutproben, da Anhaltspunkte vorlagen, dass der Tatverdächtige unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand.
Im Anschluss wurde er der Kriminalpolizei übergeben, die in enger Absprache mit der hiesigen Staatsanwaltschaft mögliche Haftgründe prüfte. Da letztlich keine vorlagen, wurde der 40-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Gegen ihn leitete die Polizei mehrere Strafverfahren ein und ermittelt nun aufgrund der Verkehrsdelikte, des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (et)
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