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Verstöße gegen Messerverbote in der Stadt
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Verstöße gegen Messerverbote in der Stadt

Seit Juni 2024 darf die Polizei in Mönchengladbach sogenannte "individuelle Messerverbote" aussprechen. In diesem Zeitraum hat es schon Verstöße gegen die Verbote gegeben.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.01.2025 15:30

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Seit Juni 2024 darf die Polizei in Mönchengladbach sogenannte "individuelle Messerverbote" aussprechen. Das bedeutet, dass polizeibekannten Menschen explizit verboten werden kann, Messer oder andere potenziell gefährliche Gegenstände mitzuführen. Bereits jetzt gibt es erste Verstöße gegen diese Maßnahme. Das teilt die Polizei auf Anfrage mit. In Mönchengladbach sind fünf individuelle Messertrageverbote ausgesprochen worden. Es gab schon erste Verstöße, die im Rahmen von Kontrollen festgestellt werden konnten. Daraufhin sind die Messer sichergestellt worden und außerdem mussten die Träger 250 Euro Strafe zahlen. Die Mönchengladbacher Polizei kontrolliert das Verbot an Aktionstagen oder an bestimmten Orten. Individuelle Messerverbote seien in so fern sinnvoll, als dass das Mitführen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Nachdem so ein Verbot gegenüber bestimmten Menschen ausgesprochen worden ist, dürfen sie kein Messer mehr bei sich tragen. Auch andere gefährliche Gegenstände, wie Baseballschläger, fallen unter das Verbot.

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