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Verkaufsoffener Sonntag Ende April rechtmäßig
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Verkaufsoffener Sonntag Ende April rechtmäßig

Im Streit um verkaufsoffene Sonntage hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt ein Grundsatzurteil gesprochen - am Beispiel von Mönchengladbach.

Veröffentlicht: Freitag, 19.07.2019 13:40

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Ende April hatten die Geschäfte in der Gladbacher Innenstadt im Rahmen der Blaulichtmeile geöffnet. Die Gewerkschaft verdi hatte kurz vorher noch versucht, das zu verhindern, allerdings ohne Erfolg. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass dieser verkaufsoffene Sonntag rechtmäßig war. Demnach stand definitiv die Veranstaltung im Fokus für die Besucher und nicht die geöffneten Geschäfte. Gleichzeitig hat das Gericht entschieden, dass in so einem Fall keine vorherige Besucherprognose der Städte mehr nötig ist. Damit weicht das Oberverwaltungsgericht von einer Anforderung des Bundesverwaltungsgerichtes ab. Das kann jetzt noch in Revision gehen.

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