Anzeige
Verbraucherzentrale gibt Tipps für Flugreisende
© Flughafengesellschaft Mönchengladbach
Teilen: mail

Verbraucherzentrale gibt Tipps für Flugreisende

Am Freitag ist der letzte Schultag und die Osterferien starten. Für viele geht es dann mit dem Flugzeug in den Urlaub. Jetzt gibt die Verbraucherzentrale Mönchengladbach Tipps für alle Flugreisende.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.03.2023 11:39

Anzeige

Die Verbraucherzentrale Mönchengladbach zeigt auf, welche Rechte Flugreisende haben. Wenn sich der Flug zum Beispiel verspätet, muss die Airline sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Je nach Dauer der Verspätung das Essen, Trinken oder ein Hotelzimmer sein. Außerdem haben Flugreisende einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, bei einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden. Geht das aufgegebene Gepäck verloren oder wird es beschädigt, dann muss die Fluggesellschaft für den Schaden aufkommen. Die sogenannte „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale NRW gibt weitere Tipps und hilft dabei, die eigenen Ansprüche auch noch im Nachhinein bei der entsprechenden Airline geltend zu machen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige