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Urteil zu Prozess um Badenstraßen-Brand
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Urteil zu Prozess um Badenstraßen-Brand

Der Prozess um ein Feuer in einem Wohnhaus in der Badenstraße ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte muss in eine psychiatrische Einrichtung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 26.09.2019 14:39

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Das Landgericht hält den Angeklagten aufgrund einer psychischen Krankheit für schuldunfähig. Der Mann wird deshalb für unbefristete Zeit in eine geschlossene, psychiatrische Einrichtung gebracht. Dem 58-Jährigen wurde vorgeworfen, seine Wohnung in einem Eickener Mehrfamilienhaus angezündet zu haben. Das Feuer griff dann auf die Wohnungsdecke, die Fenster- und Türrahmen und das restliche Dachgeschoss über. Die anderen Bewohner konnten das Haus zum Glück unverletzt verlassen.

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