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Urteil zu Polizeiaktion am Tagebau Garzweiler
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Urteil zu Polizeiaktion am Tagebau Garzweiler

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist jetzt zum ersten Mal ein Urteil zur neuen Ingewahrsamsregelung des Polizeigesetzes in NRW gefällt worden.

Veröffentlicht: Freitag, 09.08.2019 04:22

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Konkret es um den Paragraphen, in dem steht, wie lange die Polizei Personen nach dem neuen Gesetz in Gewahrsam nehmen darf. 

Vier Umweltaktivisten hatten Beschwerde eingelegt, weil sie von der Polizei teilweise fünf Tage festgehalten wurden, nachdem sie im Tagebaugebiet Garzweiler zusammen mit anderen Aktivisten versucht hatten, einen Braunkohlebagger zu besetzen. Die Betroffenen hatten ihre Fingerkuppen absichtlich mit Sekundenkleber verklebt. Weil sie dadurch nicht identifiziert werden konnten und sie auch nicht sagen wollten, wer sie sind, hat die Polizei sie dann erstmal in Gewahrsam genommen, bis ihre Identität geklärt werden konnte. Laut neuem Polizeigesetz ist das in so einem Fall bis zu sieben Tage lang möglich. Das Landgericht hat jetzt entschieden, dass das Vorgehen der Polizei rechtens war. 

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