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Urteil nach Totschlag aus Eifersucht rechtskräftig
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Urteil nach Totschlag aus Eifersucht rechtskräftig

Die Verurteilung einer Mönchengladbacher Rentnerin wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten ist rechtskräftig. Das hat das Mönchengladbacher Landgericht mitgeteilt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.08.2023 04:44

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Die heute 72-Jährige Frau war Ende November letzten Jahres vom Landgericht verurteilt worden, weil sie ihre Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Odenkirchen mit 26 Messerstichen getötet hatte. Zuvor war es zu einem Streit zwischen den beiden Frauen gekommen. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten und Nebenkläger als unbegründet zurückgewiesen, teilt das Mönchengladbacher Landgericht mit. Im Prozess hatte die Angeklagte gestanden, ihre Partnerin aus Eifersucht getötet zu haben. Der zunächst erhobene Mordvorwurf war fallengelassen worden. 

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