
Urteil nach Tötung eines Obdachlosen
Nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen an der Breitenbachstraße ist jetzt, ein Jahr später, ein Urteil gegen die Täter gefallen. Die beiden Männer - ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu - erhielten eine Freiheitsstrafe von jeweils sechs Jahren. Sie waren erst wegen Mordes angeklagt, das Gericht änderte den Anklagepunkt allerdings zu gemeinschaftlich begangenem Totschlag.
Veröffentlicht: Freitag, 02.09.2022 11:45
Im September war ein 38-jähriger obdachloser Mann mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Er starb kurze Zeit später, die Verletzungen waren zu stark, hieß es. Schnell war klar, dass es zuvor eine körperliche Auseinandersetzung gegeben haben muss. Kurze Zeit später gab es einen ersten Ermittlungserfolg: Zwei Tatverdächtige, damals 37-jährige Männer, konnten ermittelt werden und standen anschließend vor Gericht. Sie gaben während des Prozesses zu, das Todesopfer verprügelt zu haben, denn er hätte ihnen Geld geschuldet. Eine Tötungsabsicht hätten die Männer allerdings nie gehabt, sagen sie. Und konnten das Gericht davon auch überzeugen. Die Täter dürfen nach einem Haft-Jahr einen klinischen-Entzug machen.