
Urteil nach Raubmord
Im Prozess um den Raubmord an einem 83-Jährigen ist die Angeklagte jetzt vom Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden.
Veröffentlicht: Freitag, 08.03.2024 06:02
Das Urteil kommt aber nicht überraschend: Die ehemals Angeklagte war letzte Woche aus der Untersuchungshaft freigekommen. Zuvor hatte ihr die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Rentner erschlagen und 1200 Euro erbeutet zu haben. Die Frau war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden, nachdem ihre DNA in der Wohnung des Seniors gefunden wurde. Trotzdem sei die Beweislage zu dünn, erklärte der Richter. Sie war eine Bekannte des Opfers, ihre Spuren in seiner Wohnung deshalb zu erklären. Am Tattag sei zudem ein unbekannter Mann in der Wohnung des Opfers gesehen worden. Zudem attestierte ein Gutachten, dass die Tötung des Rentners wohl kaum von einer zierlichen Person - wie es die Frau war - hätte verübt werden können. Möglicherweise wurde dem Rentner seine Prahlerei zum Verhängnis, erklärte das Gericht. Er hatte häufiger mit seinem Vermögen geprahlt, obwohl er von Sozialleistungen lebte.