
Urteil im Prozess Badenstraße
Vor dem Mönchengladbacher Landgericht soll Donnerstag (26.09) das Urteil im Fall des Brandes auf der Badenstraße von Ende Februar fallen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.09.2019 04:22
Ein 58-jähriger Mann muss sich deshalb wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Brandstiftung verantworten. Der Brand war früh Morgens gegen halb 5 im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses ausgebrochen. Laut der Anklage soll der Mann das Feuer mit Hilfe eines Brandbeschleunigers ausgelöst haben. Die Flammen griffen auf die Wohnungsdecke, die Fenster- und Türrahmen und das restliche Dachgeschoss über. Der Angeklagte selber zog sich bei dem Feuer eine Rauchgasvergiftung zu. Alle anderen Bewohner hatten das Haus, teils selbstständig, teils mit Hilfe der Feuerwehr, unverletzt verlassen können. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet und deshalb bei der Tat vermindert schuldfähig war.