
Urteil: Geldautomat darf bleiben
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Entfernung von Bankautomaten kann auch Auswirkungen auf Mönchengladbach haben.
Veröffentlicht: Montag, 21.03.2022 14:26
Hauseigentümer hatten in Düsseldorf vergeblich den Abbau eines Geldautomaten eingeklagt. Aus Angst vor Sprengungen und Kriminellen wollten die Hauseigentümer den Geldautomaten einer Bankfiliale im Erdgeschoss entfernen lassen. Das Kläger-Ehepaar, dem zwei Drittel des Mehrfamilienhauses gehören, hat Angst vor starken Gebäudeschäden, sollte der Automat gesprengt werden. Der Richter verwies allerdings darauf, dass es keine konkrete Gefahr und es auch keine Hinweise auf eine Sprengung gebe. Entscheidend sei, dass alle Eigentümer des Hauses 1971 in der Teilungserklärung dem Betrieb einer Bankfiliale zugestimmt hätten, auch wenn es damals noch keine Geldautomaten gab. Die Zahl der Geldautomaten Sprengungen in NRW hat sich in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahresbeginn allerdings vervielfacht.