
Urlaubsgeld: Gewerkschaft rät Abrechnung zu checken
Mönchengladbacher, die in der Lebensmittelbranche arbeiten, sollten jetzt ihre Lohnabrechnung kontrollieren. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG.
Veröffentlicht: Samstag, 24.06.2023 05:42
Denn viele müssten jetzt Urlaubsgeld bekommen. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, es sei aber in vielen Bereichen im Tarifvertrag geregelt - zum Beispiel in der Ernährungsindustrie, den Bäckereien und der Gastronomie. Dann müsse das Geld zur Jahresmitte auf dem Konto sein. Besonders Mini-Jobber und Teilzeitkräfte sollten darauf achten, da sie bei der Sonderzahlung oft vergessen würden, so die NGG. Auch sie hätten aber anteilig an der Arbeitszeit ein Recht auf Urlaubsgeld, wenn ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen es bekommen.