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Unternehmen müssen Schlussbescheide zu Corona-Hilfen abgeben
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Unternehmen müssen Schlussbescheide zu Corona-Hilfen abgeben

Mönchengladbacher Unternehmen, die Corona-Hilfen bekommen haben, müssen ihre Schulssabrechnung einreichen. Darauf macht die Industrie und Handelskammer jetzt aufmerksam.

Veröffentlicht: Dienstag, 20.08.2024 11:02

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Bis Ende September ist dafür noch Zeit, ansonsten würden vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und Gelder zurück gefordert. Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden Unternehmen unterstützt, deren Umsätze durch die Pandemie erheblich eingebrochen waren. Die Anträge basierten damals auf Prognosen. In einer Schlussabrechnung muss jetzt die tatsächliche Geschäftsentwicklung damit abgeglichen werden. Bis Ende Juli fehlten laut Bundeswirtschaftsministerium noch um die 300.000 Schlussabrechnungen deutschlandweit.

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