Tipps für Reisende von der VBZ

Was bedeutet das Beherbergungsverbot, wenn ich aktuell eine Reise plane? Die Verbraucherzentrale NRW hat dazu jetzt einige Hinweise heraus gegeben. Fast überall im Norden - mit Ausnahme von Bremen - gilt, dass Reisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

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© Verbraucherzentrale NRW

In Mecklenburg-Vorpommern gilt zudem eine Quarantänepflicht.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sich aktuell mehr um eine Pflicht zum negativen Corona-Test als ein Beherbergungsverbot handelt. Denn selbst wer aus einem Risikogebiet kommt kann dann noch beherbergt werden. Wer trotzdem das Risiko nicht eingehen will und lieber vorsichtshalber daheim beibt muss mit zusätzlichen Kosten rechnen: Ohne vorherige Vereinbarung muss in der Regel zumindest einen Teil der Kosten getragen werden. Das Gleiche gilt für die, die wegen einer Corona-Erkrankung nicht reisen können. Trotzdem sei es sinnvoll sich in einem solchen Fall an den Hotelier oder Vermieter zu wenden und nach einer anderen Lösung zu suchen.

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