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Testpflicht an der Grenze zu den Niederlanden
Die Polizei konnte in NRW 53,3 Prozent aller Straftaten aufklären. Die Zahl bewegt sich auf stabilem Niveau im Vergleich zu den Vorjahren.
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Testpflicht an der Grenze zu den Niederlanden

An der Grenze zu den Niederlanden gelten ab Dienstag (06.04.) neue Regeln bei der Einreise. Reisende müssen einen aktuellen negativen Corona-Testnachweis mitführen.

Veröffentlicht: Dienstag, 06.04.2021 06:03

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Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Für Pendler, die wegen Beruf, Studium oder Ausbildung regelmäßig die Grenze überqueren, ist der negative Test 72 Stunden gültig. Diese Gruppe muss sich aber bis zu zwei Mal pro Woche testen lassen. Hintergrund ist, dass die Niederlande als Corona-Hochinzidenzgebiet eingestuft wurden. Ab heute will die Polizei deshalb Stichprobenkontrollen an der Grenze durchführen um zu prüfen, ob die Testpflicht eingehalten wird. 

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