Sturmschäden = Versicherungsfälle

In Mönchengladbach gehen nach dem Höhepunkt von Sturmtief Sabine die Aufräumarbeiten weiter. Die meisten Schäden dürften jetzt Fälle für die Versicherungen werden. 


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Im ganzen Stadtgebiet waren gestern Bäume umgeknickt, Äste herabgefallen und Dächer abgedeckt worden. Grundsätzlich gilt: Sturmschäden müssen umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Wenn umgeknickte Bäume, herabgefallene Äste oder andere Gegenstände das eigene Auto beschädigt haben, greift meist die Teilkaskoversicherung. Kommt es zu Schäden durch umgeknickte Verkehrsschilder, Dachziegel oder Baugerüste, muss allerdings nachgewiesen werden, dass diese Gegenstände nicht richtig gesichert waren. Gebäudeschäden sollten vor Beginn der Aufräumarbeiten durch Fotos dokumentiert werden, so besteht die größte Chance auf Kostenübernahme. Schäden am Haus übernimmt dann die Gebäudeversicherung, Schäden im Haus die Hausratsversicherung. 

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