Strengere Regeln für die Haltung giftiger Tiere
Heute ist die letzte Frist, zu der Halter solcher Tiere diese beim Land melden können.
Veröffentlicht: Mittwoch, 30.06.2021 13:27
Heute endet die Frist zur Anmeldung von Gifttieren in NRW. Seit Januar gibt es ein neues Gifttiergesetz. Das Gesetz verbietet die Haltung und den Kauf von Tieren wie Giftschlangen, Vogelspinnen und bestimmter Skorpione. Wer bereits Gifttiere hält, darf sie unter bestimmten Bedingen behalten. Heute endet die Frist für Halter giftiger Tiere, um sie beim Land anzumelden oder dort abzugeben. Dazu wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ein Onlineportal eingerichtet. Wer seine Gifttiere weiter halten möchte, muss etwa ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme vorweisen. Die Abgabe von Gifttieren ist beim Landesamt inklusive Abholung kostenlos. Wer sich überhaupt nicht beim Land meldet, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Für die Registrierung gibt es auf der Seite www.gifttiergesetz.de ein Online-Meldeportal. Die Halter:innen müssen dem LANUV mitteilen, ob sie das Tier abgeben oder behalten möchten. Für beides gibt es Formulare unter: www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere