
Stichwahl bei Kommunalwahlen bleibt
Heute ist die Entscheidung gefallen, dass die Regeln für die Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach im nächsten Jahr nicht mehr geändert werden.
Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 14:27
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat entschieden, dass die von der Landesregierung im April abgeschaffte Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen doch bestehen bleibt. Geklagt hatten Abgeordneten von SPD und Grünen. Sie hatten dabei drei wesentliche Argumente für die Stichwahl angeführt. Erstens sei die demokratische Legitimation größer. Zweitens hätten radikale Parteien schlechtere Chancen in ein Amt gewählt zu werden und drittens sei der Wechsel des Stichwahlsystems verwirrend für den Wähler. Aus Sicht der Landesregierung ist die demokratische Legitimation durch die Stichwahl allerdings geringer. Denn die Wahlbeteiligung sinke in der Regel im zweiten Wahlgang. Außerdem sei die Stichwahl in den meisten Fällen unnötig, weil der Sieger des ersten Wahlgangs oft auch den Zweiten gewinne.