
Steuererlass für Clubs und Discos gefordert
Am Freitag (04.03.) tritt in NRW die nächste Lockerungsstufe in Kraft. Während dann im öffentlichen Leben größtenteils nur noch die 3G-Regel gelten wird, dürfen auch Clubs und Discos wieder öffnen - allerdings unter 2G-Plus. Der Branchenverband DEHOGA ruft die Kommunen auf, ihnen den Neustart zu erleichtern.
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.03.2022 13:43
Mit Unterbrechungen hatten Clubs und Discos jetzt fast zwei Jahre geschlossen. Der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein sagt: Für Clubbetreiber werde es jetzt ein Kraftakt, kurzfristig ihre Mitarbeiter zurückzuholen, die der Branche wegen der schlechten Aussichten den Rücken gekehrt hatten - oder komplett neue einzustellen. Auch spontan etwa DJs zu buchen, werde jetzt schwierig. Der DEHOGA hat sich deshalb an die Kommunen gewandt und vorgeschlagen, die Vergnügungssteuer erst einmal auszusetzen. Für die Haushalte der Kommunen sei das ein kleines Opfer, für die Betreiber hingegen eine große Hilfe für den Neustart nach langer Schließung, heißt es vom Branchenverband.