
Stadt weist auf neues Gifttiergesetz hin
Das Gesetz verbietet die Haltung und den Kauf von Tieren wie Giftschlangen, Vogelspinnen oder bestimmter Skorpione.
Veröffentlicht: Montag, 14.06.2021 12:48
Die Stadt Mönchengladbach weist aktuell auf das neue Gifttiergesetz hin, das bereits seit Januar gilt. Das Gesetz verbietet die Haltung und den Kauf von Tieren wie Giftschlangen, Vogelspinnen oder bestimmter Skorpione. Wer bereits Gifttiere hält, darf sie unter bestimmten Bedingungen aber behalten. Noch bis Ende des Monats haben Halter giftiger Tiere jetzt die Möglichkeit, sie beim Land anzumelden oder dort abzugeben. Dazu wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ein Onlineportal eingerichtet. Wer seine Gifttiere weiter halten möchte, muss etwa ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme vorweisen. Die Abgabe von Gifttieren ist beim Landesamt inklusive Abholung kostenlos. Wer sich überhaupt nicht beim Land meldet, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Die Frist endet am 30. Juni. Hierfür gibt es auf der Seite www.gifttiergesetz.de ein Online-Meldeportal. Die Halter:innen müssen dem LANUV mitteilen, ob sie das Tier abgeben oder behalten möchten. Für beides gibt es Formulare unter: www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere.