
Skurriler Prozess um Jagdreise
Am Mönchengladbacher Amtsgericht soll heute das Urteil in einem skurrilen Jagdprozess fallen. Der Mann wollte auf einer Jagd-Reise einen Elch erlegen.
Veröffentlicht: Freitag, 27.09.2019 04:13
Es geht um die Klage eines Jägers, der Schadenersatz von einem Mönchengaldbacher Reiseveranstalter verlangt, weil er keinen Elch erlegt hat. Der Mann hatte eine Reise nach Weißrussland gebucht. Auf dem Trip sollte er die Möglichkeit bekommen, einen Elchbullen zu schießen. Andernfalls sollten ihm 1.500 Euro des Reisepreises erstattet werdem, so das Versprechen des Veranstalters. Der Kläger behauptet in dem Verfahren, dass er zwar auf einen Elch geschossen - aber das Tier nicht getroffen habe. Deshalb wolle er das Geld haben. Laut dem Veranstalter hat der Mann allerdings den Elch getroffen und das Tier sei dann später in einem Sumpf an der Verletzung gestorben. Der Klage des Mannes werden allerdings nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt.