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Schnelltests für Besucher von Pflegeeinrichtungen
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Schnelltests für Besucher von Pflegeeinrichtungen

Eine nue Landesverordnung schreibt die Tests jetzt vor. Es wird deshalb geraten Besuche und Kontakte niedrig zu halten.

Veröffentlicht: Freitag, 13.11.2020 14:23

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Seit dieser Woche sind Pflegeeinrichtungen in Mönchengladbach verpflichtet Corona Schnelltests anzuwenden, das hat das Land NRW in einer Allgemeinverfügung beschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Einrichtungen. Mithilfe der Schnelltest sollen Beschäftigte, Bewohner und Besucher getestet werden. Für die Testung sind die Einrichtungen selbst zuständig. Allerdings gibt es bei den Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen aktuell noch keine Testungen, da es Lieferengpässe gibt. Die Pflegeeinrichtungen sind nämlich für die Beschaffung der Schnelltest selbst zuständig. Jede Einrichtung muss ein Testkonzept vorlegen und bekommt pro betreuter Person die Kosten für 20 Tests pro Monat erstattet. Mit dieser Anzahl müssen die Bewohner, Mitarbeiter und Besucher abgedeckt werden. Ambulante Pflegedienste bekommen pro Kunde zehn Tests im Monat bezahlt. Den Angehörigen und Besuchern wird deshalb geraten die Besuche und Kontakte niedrig zu halten, damit die Testkapazitäten nicht belastet werden.

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