
Rheydter verbreitete Manifest des Halle-Attentäters
Ein Mann aus Rheydt muss eine Geldstrafe zahlen, weil er das Manifest des Halle-Attentäters verbreitet hatte. Das Landgericht Mönchengladbach hat damit die Bewährungsstrafe zurückgenommen, die in einem ersten Urteil gegen den Rheydter verhängt wurde.
Veröffentlicht: Freitag, 28.05.2021 13:21
Der arbeitslose Informatiker hatte eine Woche nach dem Attentat auf die Synagoge in Halle das menschenverachtende Manifest des Täters im Internet verbreitet. Im Prozess hatte er zugegeben, den Gewaltaufruf kommentarlos weitergegeben zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass jeder sofort erkennen musste, dass er sich nur über den Täter lustig machen wollte. Das Gericht glaubte dem Mann, dass er der rechtsextremen Gesinnung des Täters nicht nahesteht. Aus einer zunächst achtmonatigen Bewährungsstrafe ist so eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro geworden.