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Rechtliche Situation beim Umtausch
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Rechtliche Situation beim Umtausch

Heute startet traditionell das Umtauschgeschäft nach Weihnachten in den Mönchengladbacher Geschäften. Auch viele Gutscheine werden eingelöst.

Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2019 05:37

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Auch wenn Geschäfte generell nicht dazu verpflichtet sind Waren zurück zu nehmen, tun sie es in den meisten Fällen trotzdem, sagt der Mönchengladbacher Fachanwalt Andreas Hammelstein. Vor allem die größeren Warenunternehmer seien dort meist kulant. Problematischer sei die Rückzahlung des Geldes: Viele Händler würden nur einen Umtausch der Ware durchführen, aber nicht das Geld zurückzahlen wollen.  

Anders ist die rechtliche Lage bei Internetbestellungen: Hier gibt es ein Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen können Kunden ein unbeschädigtes Produnkt ohne Angabe von Gründen zurückschicken und das Geld zurückbekommen. Gutscheine sind in der Regel drei Jahre lang gültig. Das gilt auch für Gutscheine von Onlinehändlern.

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