
© IHK Mittlerer Niederrhein
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Rechtliche Probleme mit Masken
Firmen bei uns, die in der Krise Stoffmasken selbst nähen, müssen bei der Bezeichnung der Masken aufpassen. Darauf weist die Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hin.
Veröffentlicht: Samstag, 04.04.2020 06:43
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Problematisch seien Bezeichnungen wie "Atemschutz-" oder "Mundschutzmasken". Diese Begriffe würden einen Übertragungsschutz implizieren, der durch selbstgenähte Stoffmasken aber nicht geleistet werden kann, so die IHK. Sie empfiehlt stattdessen unverfängliche Begriffe wie "Mundbedeckung" oder "Behelfsmaske".
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