Notfallbetreuung auch für gefährdete Kinder

In Mönchegladbach können jetzt auch gefährdete Kinder die Notbetreuung nutzen. Darauf weißt der Landschaftsverband Rheinland hin. 

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Bis jetzt durften ausschließlich Kinder in Kitas, Pflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Bis jetzt durften Kinder auch dann nicht betreut werden, wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls das eigentlich vorgesehen hätten, so der LVR. Die Landesregierung hat das jetzt geändert. Durch die Kita- und Schulschließungen werden Kinder im Moment fast ausschließlich innerhalb der engen Familie betreut. Die Jugendämter warnen deshalb vor einer erhöhten Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche. Fehlende Tagesstrukturen, finanzielle Probleme oder enge Wohnverhältnisse, können zu Konflikten und häuslicher Gewalt führen, sagt auch der LVR. Betreuung in Kitas und Schulen sorge da für Entlastung bei betroffenen Familien.

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